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Aktuelle besoldungsrechtliche Entwicklungen in Bund und Ländern

Am 7. und 8. November 2008 fand in Berlin das regelmäßige jährliche Treffen des Arbeitskreises Besoldung und Versorgung des DRB unter der Leitung von DiAG Teetzmann, stellvertretender Vorsitzender des DRB, statt. Im Mittelpunkt der Tagung stand der Informationsaustausch über zentrale besoldungsrechtliche Entwicklungen in Bund und Ländern sowie zu strukturellen Veränderungen im Dienst- und Besoldungsrecht.

 

1. Aktuelle Situation im Land Brandenburg

a. Besoldung

Zum 1. Januar 2008 sind die Besoldung- und Versorgungsbezüge für Richter und Beamte des Landes um 1,5 Prozent erhöht worden. Die Bezüge der Beamten der unteren und mittleren Einkommensgruppen (bis A 9) sind - ebenfalls zum 1. Januar 2008 - auf 100 Prozent der Besoldung angehoben werden. Die höheren Einkommensgruppen im öffentlichen Dienst (ab A 10, R-Besoldung, derzeit 92,5 Prozent) werden zum 1. Januar 2010 folgen.

b. Familienzuschlag

Vorgesehen ist die Erhöhung des monatlich zustehenden Familienzuschlages für dritte und weitere berücksichtigungsfähige Kinder, rückwirkend ab dem 1. Januar 2007, um einen Betrag von 50,00 EUR. Der Landesverband Brandenburg des DRB sieht diese Erhöhung lediglich als eine Mindestumsetzung der Konsequenzen aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 (- 2 BvL 26/91 - zit. nach juris) an, in dem es um die Anpassung der Familienzuschläge ging, an. Gerade im Hinblick auf die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse bestehen weiter erhebliche Bedenken, dass der vorgesehene Erhöhungsbetrag die insoweit bestehende Unteralimentation von Richtern und Staatsanwälten mit drei und mehr Kindern ausgleicht.

c. Sonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld)

Nach Mitteilung des Ministers der Finanzen vom 14. November 2008 erhalten Richter, Staatsanwälte und Beamte im brandenburgischen Landesdienst in diesem Jahr eine Sonderzahlung - sog. Weihnachtsgeld - in Höhe von lediglich 668,00 EUR. Damit wird anders als im Vorjahr die maximal mögliche Höhe der Sonderzahlung von 1.040,00 EUR nicht erreicht. Das bedeutet - im Vergleich zum Vorjahr - eine Reduzierung des Weihnachtsgeldes für 2008 um 36 v. Hundert. Als Hintergrund für diese Entscheidung gibt das Ministerium der Finanzen an, dass die Steuermehreinnahmen des Landes gegenüber den im Haushaltsplan veranschlagten Steuereinnahmen, die Brandenburg für 2008 nach der jüngsten Steuerschätzung erwarten könne, deutlich hinter dem im vergangenen Jahr erreichten Ergebnis zurückbleiben.

Hintergrund: Nach § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Sonderzahlungsgesetzes für die Jahre 2007 bis 2009 (BbgSZG 2007 - 2009) besteht die Sonderzahlung aus einem Grundbetrag und einem Aufstockungsbetrag. Der Grundbetrag beträgt für Richter und Beamte 500,00 EUR, der Aufstockungsbetrag bis zu 540,00 EUR (§ 6, 7 BbgSZG 2007 - 2009), so dass maximal ein Gesamtbetrag von 1.040,00 EUR erreicht werden kann. Der Finanzminister setzt bis zum 15. November des Jahres die Höhe des Gesamtbetrages für die Aufstockung sowie die Aufstockungsbeträge für die Beamte und Richter fest und macht sie im Amtsblatt für Brandenburg bekannt. Der Grundbetrag von 500,00 EUR ist mit den laufenden Bezügen für den Monat Dezember und der Aufstockungsbetrag - nunmehr 168,00 EUR - spätestens mit den Bezügen für den Monat März des Folgejahres zu zahlen (§ 8 Abs. 2 BbgSZG 2007 - 2009).

 

2. Höhe der Besoldung

Angeregt diskutiert wurde im Arbeitskreis das gemeinsame Positionspapier des Deutschen Richterbundes (DRB) und des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter (BDVR) aus August 2008 zu dem Ergebnis, dass die Besoldung der Justiz sich nicht mehr im Rahmen der verfassungsrechtlich vorgegebenen Alimentation hält. Dies wird auch durch die Ergebnisse des Gutachtens der unabhängigen Unternehmensberatung Kienbaum bestätigt (Einzelheiten zum Gutachten und zum gemeinsamen Positionspapier des DRB und des BDVR unter www.drb-brandenburg.de).

Auch die Besoldung der Richter und Staatsanwälte im Land Brandenburg ist zu niedrig. Besonders davon betroffen sind diejenigen Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die nach wie vor - in den neuen Bundesländern - lediglich die abgesenkte Besoldung von 92,5 % beziehen. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt festgestellt, dass die Richteralimentation der besonderen Bedeutung des Amtes Rechnung zu tragen hat und die Unabhängigkeit des Richters auch durch eine angemessene Besoldung gewährleistet werden muss. Außerdem ist eine adäquate Richterbesoldung die Voraussetzung dafür, dass die für den Richterdienst erforderlichen besonders qualifizierten Juristen gewonnen werden können. Nach der Aufgabenstellung und der Bedeutung der Staatsanwaltschaft ist die Stellung der Staatsanwälte innerhalb der Dritten Gewalt als eine dem Richteramt ähnliche zu begreifen. Sie ist ein der Dritten Gewalt gleich- und zugeordnetes Kontrollorgan der Rechtspflege; sie erfüllt im Strafrecht gemeinsam mit den Gerichten die Aufgabe der Justizgewährung. Gemessen an den verfassungsrechtlichen Vorgaben ist die Alimentation der deutschen Richter und Staatsanwälte seit Jahren nicht mehr ausreichend. Nach dem Gutachten von Kienbaum stieg das - ohnehin höhere - Gesamtentgelt bei der Richter und Staatsanwälten vergleichbaren Berufsgruppe der in großen Kanzleien angestellten Rechtsanwälte im Zeitraum von 1992 bis 2007 um 42 %, bei von Qualifikation und Verantwortung vergleichbaren Juristen in der freien Wirtschaft um bis zu 44 %. Im gleichen Zeitraum stiegen die Gesamtbezüge der Richter und Staatsanwälte um nur ca. 20 %.

So verdiente im Land Brandenburg im Jahre 2007 ein 35 Jahre alter Richter mit zwei Kindern unter Zugrundelegung der abgesenkten Besoldung (92,5 %) 45.889,56 EUR brutto jährlich. Ein in einer großen Kanzlei angestellter Anwalt verdiente dagegen im Jahr 2007 zwischen 79.000,00 und 85.000,00 EUR. Juristische Führungskräfte der mittleren Ebene erhielten in einem Unternehmen im Jahr 2007 zwischen 91.000,00 EUR und 101.000,00 EUR.

3. Unterschiede in der Besoldung

Auch der Arbeitskreis Besoldung und Versorgung hat sich einmütig der Forderung zur Rückkehr der Bundeseinheitlichkeit der Besoldung für Richter und Staatsanwälte (R-Besoldung) angeschlossen. Im Besoldungsbereich zeigt sich bereits im Jahr 2008 deutlich, dass die sich durch die verschiedenen Regelungen zu den Einmal- und Sonderzahlungen in den letzten Jahren ergebenden Unterschiede auch durch die unterschiedliche Höhe der geplanten linearen Erhöhungen der Besoldung im Bund und den einzelnen Bundesländern größer werden. Wie unterschiedlich sich die Gehälter bereits nach zweieinhalb Jahren der Länderzuständigkeit entwickelt haben, kann auf der Homepage www.richterbesoldung.de im Einzelnen nachgelesen werden. So erhält ein Richter oder Staatsanwalt in Bayern inklusive der Sonderzahlungen den höchsten Bruttoauszahlungsbetrag, in Bremen dagegen den niedrigsten.

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Datum:
17.11.2008
Autor:
Grepel

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