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Stellungnnahme zum Entwurf einer Wahlordnung zum Brandenburgischen Richtergesetz
Der Landesverband hat am 15. August 2001 zum Entwurf einer Wahlordnung zum Brandenburgischen Richtergesetz Stellung bezogen.
Kritikpunkte betrafen zunächst die vorgesehene Wahl an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen und die Regelung einer "Nachfrist" für Wahlvorschläge, wenn in den Gesamtwahlvorschlägen das Verhältnis der Geschlechter nicht ausgewogen ist.
Nachdrücklich lehnt der Landesverband die aus seiner Sicht rechtswidrige Option ab, durch die der Justizverwaltung gestattet werden soll, eigene (Verwaltungs-) Kandidaten für die Wahl zum Richterwahlausschuss vorzuschlagen. Dies sei mehr als zweifelhaft und diene nicht der demokratischen Qualität der späteren Wahlhandlung.
Neben weiteren Kritikpunkten rügt der Landesverband ferner als verbands- und demokratiefeindlich, dass Berufsverbände keine Vorschläge mehr für die Wahl zu den Präsidialräten machen dürfen.
Einzelheiten und die weiteren Aspekte der Stellungnahme entnehmen Sie bitte dem Download des PDF-Dokumentes im Kasten auf der rechten Seite.
