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Landesvorstand

Der Landesvorstand besteht aus den von der Landesdelegiertenversammlung gewählten Mitgliedern und den jeweiligen Bezirksgruppenvorsitzenden. Von der Landesvertreterversammlung gewählt werden der/die Vorsitzende, seine/ihre beiden StellvertreterInnen, zwei SchriftführerInnen, der/die KassenführerIn und der/die AssessorenvertreterIn. Unter den gewählten Mitgliedern des Vorstandes werden die laufenden Vorstandsgeschäfte thematisch in einzelnen Dezernaten verteilt.

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